Zisterne in Bayern: Genehmigung und Pflichten
In Bayern sind Behälter bis 50 m³ verfahrensfrei. Eine Zisterne für Haus und Garten braucht damit in aller Regel keinen Bauantrag.
Die Regel
Art. 57 Abs. 1 Nr. 6 c BayBO: ortsfeste Behälter sonstiger Art mit einem Rauminhalt bis zu 50 m³.
Bayern nennt anders als die meisten Länder keine Höhengrenze.
Quelle: Bayerische Bauordnung. BayBO i. d. F. d. Bek. v. 14.08.2007, zuletzt geändert durch § 2 G v. 23.04.2026 (GVBl. S. 190); Text von Art. 57 gilt ab 01.05.2026. Geprüft am 7.11.2026.
Überlauf und Versickerung
Dachwasser darfst du ohne Erlaubnis versickern, bevorzugt flächig über den bewachsenen Oberboden, bis 1.000 m² befestigte Fläche je Anlage. Nicht in Wasserschutzgebieten und auf Altlasten; die technischen Regeln (TRENGW) gelten. (NWFreiV Bayern)
Geht der Überlauf in den Kanal, entscheidet die Entwässerungssatzung deiner Gemeinde. Überlauf richtig planen
Nutzung im Haus
Für WC und Waschmaschine gilt bundesweit die Trinkwasserverordnung: Anzeige beim Gesundheitsamt vier Wochen vor Baubeginn (§ 12), keine Verbindung zur Trinkwasserleitung, Kennzeichnung der Leitungen (§ 13). Mehr dazu