Zisterne in Brandenburg: Genehmigung und Pflichten
In Brandenburg sind drucklose Behälter bis 30 m³ verfahrensfrei. Eine Zisterne für Haus und Garten braucht damit in aller Regel keinen Bauantrag.
Die Regel
§ 61 Abs. 1 Nr. 6 f BbgBO: sonstige drucklose Behälter mit nicht mehr als 30 Kubikmeter Behälterinhalt.
Brandenburg erlaubt nur 30 m³, dafür ohne Höhengrenze. Gilt für drucklose Behälter.
Die Landesbauordnung wurde zuletzt geändert, und wir konnten die geltende Fassung dieser Nummer noch nicht im amtlichen Wortlaut prüfen.
Quelle: Brandenburgische Bauordnung. BbgBO v. 15.11.2018 (GVBl. I Nr. 39); Viertes ÄndG v. 29.06.2026 (GVBl. I Nr. 20) nicht im Wortlaut geprüft. Geprüft am 7.11.2026.
Überlauf und Versickerung
Versickern ist erlaubnisfrei, bevorzugt flächig über mindestens 20 cm bewachsenen Boden und mit mindestens 1 m Abstand zum mittleren höchsten Grundwasser. (BbgVersFreiV)
Geht der Überlauf in den Kanal, entscheidet die Entwässerungssatzung deiner Gemeinde. Überlauf richtig planen
Nutzung im Haus
Für WC und Waschmaschine gilt bundesweit die Trinkwasserverordnung: Anzeige beim Gesundheitsamt vier Wochen vor Baubeginn (§ 12), keine Verbindung zur Trinkwasserleitung, Kennzeichnung der Leitungen (§ 13). Mehr dazu