Zisterne in Thüringen: Genehmigung und Pflichten
In Thüringen sind Behälter bis 50 m³ und 3 m Höhe verfahrensfrei. Eine Zisterne für Haus und Garten braucht damit in aller Regel keinen Bauantrag.
Die Regel
§ 63 Abs. 1 Nr. 6 c ThürBO: ortsfeste Behälter sonstiger Art mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 50 m³ und einer Höhe bis zu 3 m.
Quelle: Thüringer Bauordnung. ThürBO v. 02.07.2024 (GVBl. S. 298); Verordnungen von 2026 ändern § 63 nicht. Geprüft am 7.11.2026.
Überlauf und Versickerung
Versickern ist außerhalb von Schutzgebieten und Altlasten erlaubnisfrei über mindestens 30 cm bewachsenen Boden, andere Anlagen mit mindestens 1 m Abstand zum Grundwasser. (ThürVersVO)
Geht der Überlauf in den Kanal, entscheidet die Entwässerungssatzung deiner Gemeinde. Überlauf richtig planen
Nutzung im Haus
Für WC und Waschmaschine gilt bundesweit die Trinkwasserverordnung: Anzeige beim Gesundheitsamt vier Wochen vor Baubeginn (§ 12), keine Verbindung zur Trinkwasserleitung, Kennzeichnung der Leitungen (§ 13). Mehr dazu