Zisternen-Zenzi

Zisterne in Thüringen: Genehmigung und Pflichten

In Thüringen sind Behälter bis 50 m³ und 3 m Höhe verfahrensfrei. Eine Zisterne für Haus und Garten braucht damit in aller Regel keinen Bauantrag.

Die Regel

§ 63 Abs. 1 Nr. 6 c ThürBO: ortsfeste Behälter sonstiger Art mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 50 m³ und einer Höhe bis zu 3 m.

Quelle: Thüringer Bauordnung. ThürBO v. 02.07.2024 (GVBl. S. 298); Verordnungen von 2026 ändern § 63 nicht. Geprüft am 7.11.2026.

Überlauf und Versickerung

Versickern ist außerhalb von Schutzgebieten und Altlasten erlaubnisfrei über mindestens 30 cm bewachsenen Boden, andere Anlagen mit mindestens 1 m Abstand zum Grundwasser. (ThürVersVO)

Geht der Überlauf in den Kanal, entscheidet die Entwässerungssatzung deiner Gemeinde. Überlauf richtig planen

Nutzung im Haus

Für WC und Waschmaschine gilt bundesweit die Trinkwasserverordnung: Anzeige beim Gesundheitsamt vier Wochen vor Baubeginn (§ 12), keine Verbindung zur Trinkwasserleitung, Kennzeichnung der Leitungen (§ 13). Mehr dazu

Check für Thüringen

Wo liegt das Grundstück?
Form und Außenmaße

Womit wird geheizt?
Wohin läuft der Überlauf?

Ersteinschätzung, keine Rechtsberatung. Auch ohne Bauantrag gelten der Bebauungsplan, örtliche Satzungen (z. B. Gestaltungs- oder Baumschutzsatzung), das Nachbarrecht deines Landes und der Brandschutz. Verbindlich entscheidet die Bauaufsichtsbehörde. Im Zweifel dort vorher anfragen, das kostet meist nichts.

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