Zisterne in Nordrhein-Westfalen: Genehmigung und Pflichten
In Nordrhein-Westfalen sind Behälter bis 50 m³ und 3 m Höhe verfahrensfrei. Eine Zisterne für Haus und Garten braucht damit in aller Regel keinen Bauantrag.
Die Regel
§ 62 Abs. 1 Nr. 6 c BauO NRW 2018: ortsfeste Behälter sonstiger Art mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 50 m³ und einer Höhe bis zu 3 m.
Quelle: Landesbauordnung 2018 (Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen). § 62 Abs. 1 zuletzt geändert durch G v. 31.10.2023 (GV. NRW. S. 1172), in Kraft seit 01.01.2024. Geprüft am 7.11.2026.
Überlauf und Versickerung
Eine allgemeine Freistellung gibt es nicht. Versickern über Mulde, Rigole oder Schacht braucht eine Erlaubnis der unteren Wasserbehörde. Breitflächig über Rasen geht meist ohne Erlaubnis, ist aber anzuzeigen. (§§ 8, 9 WHG; § 44 LWG NRW)
Geht der Überlauf in den Kanal, entscheidet die Entwässerungssatzung deiner Gemeinde. Überlauf richtig planen
Nutzung im Haus
Für WC und Waschmaschine gilt bundesweit die Trinkwasserverordnung: Anzeige beim Gesundheitsamt vier Wochen vor Baubeginn (§ 12), keine Verbindung zur Trinkwasserleitung, Kennzeichnung der Leitungen (§ 13). Mehr dazu