Zisterne: Förderung in Nordrhein-Westfalen
Wir kennen 15 Programme in Nordrhein-Westfalen. Prüf vor dem Antrag immer die aktuelle Richtlinie beim Träger: Budgets sind oft begrenzt.
| Träger | Zuschuss | Bedingungen | Status |
|---|---|---|---|
| Bünde Gemeinde / Stadtwerke | 80 % der Bruttokosten, max. 1.000 € je Grundstück | min. 2 m³ (Kombination erlaubt); Überlauf an Kanal/Gewässer; Antrag vor Beauftragung; keine Pflichtanlagen bei Neubau; Gesamtbudget 30.000 € | Fortbestand unklar Richtlinie 25.4.2024 |
| Gütersloh Gemeinde / Stadtwerke | bis 50 %, max. 1.000 € für Zisternen (gesamt max. 3.500 €/Haushalt/Jahr) | ober- und unterirdische Regenwassernutzungsanlagen; Teil des Klimaanpassungs-Förderprogramms | Fortbestand unklar Richtlinie 14.1.2026 |
| Köln (GRÜN hoch 3) Gemeinde / Stadtwerke | 50 % der angemessenen Kosten, kein fester Deckel genannt | unter 950 l nur zusammen mit Begrünung; Garten-Bewässerung förderfähig, WC nicht; bei Versickerung wasserrechtliche Erlaubnis | läuft Richtlinie 10.3.2025 |
| Löhne Gemeinde / Stadtwerke | 200 €/m³, max. 80 % der Kosten, max. 1.000 € | min. 2 m³ (Zusammenschluss zulässig); Baubeginn erst nach Bewilligung | läuft Richtlinie 11.9.2024 |
| Lotte Gemeinde / Stadtwerke | 150 €/m³, max. 750 €; Retention über 5 m³: 300 €/m³ | min. 3 m³; Eigentümer; Überlauf zum Kanal; Budget 10.000 €/Jahr | läuft Richtlinie 1.1.2023 |
| Marsberg Gemeinde / Stadtwerke | bis 200 € pauschal | min. 2.000 l; Privatperson mit Erstwohnsitz; Kauf nach 01.01.2026 | läuft Richtlinie 1.1.2026 |
| Oelde Gemeinde / Stadtwerke | 30 % der Kosten, max. 750 € je Haushalt | Retentionszisternen; Retentionsvolumen min. 2.500 l | Fortbestand unklar Richtlinie 1.10.2023 |
| Porta Westfalica Gemeinde / Stadtwerke | 500 € (4–5 m³) plus 50 €/m³, max. 750 € | min. 4 m³; nicht am Hausnetz (WC/Waschmaschine) angeschlossen; unterirdisch; Antrag vor Beginn | läuft Richtlinie 15.2.2024 |
| Salzkotten Gemeinde / Stadtwerke | 50 % der Kosten, max. 2.000 € (+300 € bei WC/Waschmaschine) | min. 2 m³; Bau erst nach Bescheid; keine Pflichtanlagen; 10 Jahre Bindung; Mindestzuschuss 200 € | Fortbestand unklar Richtlinie 5.7.2021 |
| Siegburg Gemeinde / Stadtwerke | 100 € ab 1 m³, 200 € ab 2 m³ (max. tatsächliche Kosten) | Privatpersonen mit Wohnsitz in Siegburg und e.V.; Antrag vor Kauf; 5 Jahre Nutzung; keine Kombination mit anderen Fördermitteln; Gesamtbudget 10.000 € | Fortbestand unklar Richtlinie 26.3.2025 |
| Siegen Gemeinde / Stadtwerke | 20 %, max. 500 € (Anlage zur Regenwassernutzung) | Teil des Klimaschutz- und Klimaanpassungsförderprogramms | Fortbestand unklar Richtlinie unbekannt |
| Stadtwerke Herford Gemeinde / Stadtwerke | 50 €/m³ (3–10 m³), Gutschrift auf der Wasserrechnung | je Behälter min. 3 m³; Antrag im Baujahr; Installateursbestätigung | Fortbestand unklar Richtlinie unbekannt |
| Stadtwerke Schwerte Gemeinde / Stadtwerke | 150 €/m³, max. 750 € | min. 3 m³; Wohngebäude im Bestand | Fortbestand unklar Richtlinie 12.5.2022 |
| Troisdorf Gemeinde / Stadtwerke | Festbetrag 400 € je unterirdischer Zisterne (max. 50 % der Kosten) | min. 2.000 l; noch nicht begonnen; Kumulierung max. 60 % | Fortbestand unklar Richtlinie 2023-07 |
| Wettringen Gemeinde / Stadtwerke | 150 € je vollem m³, max. 750 € | min. 3 m³; Filter; getrennte Leitungsnetze; keine Auftragsvergabe vor Bewilligung; Eingangsreihenfolge | läuft Richtlinie 1.6.2021, bis 31.12.2026 |
„Fortbestand unklar“ heißt: Die Richtlinie ist älter, nennt kein Enddatum oder wir kennen sie nur aus einer Sekundärquelle. Ruf vor der Bestellung beim Träger an.
Niederschlagsgebühr
Köln: 1,39 € je m² und Jahr (2026). Mit WC- oder Waschmaschinennutzung und Notüberlauf in den Kanal zählt nur die Hälfte der angeschlossenen Dachfläche. Quelle
Münster: 0,95 € je m² und Jahr (2026). Für Flächen mit Rückhaltevolumen gilt ein ermäßigter Satz; ob die Zisterne zählt, regelt die Satzung. Quelle
Was in Nordrhein-Westfalen sonst gilt
Genehmigung: Verfahrensfrei sind Behälter bis 50 m³ und 3 m Höhe (§ 62 Abs. 1 Nr. 6 c BauO NRW 2018). Eine Hauszisterne liegt meist weit darunter. Regel im Detail
Überlauf versickern: Eine allgemeine Freistellung gibt es nicht. Versickern über Mulde, Rigole oder Schacht braucht eine Erlaubnis der unteren Wasserbehörde. Breitflächig über Rasen geht meist ohne Erlaubnis, ist aber anzuzeigen. Quelle
Nutzung im Haus: Eine Anlage für WC oder Waschmaschine musst du vier Wochen vor Baubeginn dem Gesundheitsamt anzeigen (§ 12 TrinkwV). Was dazugehört