Zisterne: Förderung in Saarland
Wir kennen 5 Programme in Saarland. Prüf vor dem Antrag immer die aktuelle Richtlinie beim Träger: Budgets sind oft begrenzt.
| Träger | Zuschuss | Bedingungen | Status |
|---|---|---|---|
| Homburg Gemeinde / Stadtwerke | 10 € je m² abgekoppelter Fläche, max. 200 m² je Objekt (rechnerisch 2.000 €) | Rückhalt min. 3 m³ je 100 m², Drosselung min. 1,0 l/s; 12 Jahre Unterhaltung; Abnahme | Fortbestand unklar Richtlinie 2.6.2022, bis 31.12.2025 |
| Neunkirchen (Saar) Gemeinde / Stadtwerke | 20 € je m² abgekoppelter Fläche | 3 m³ je 100 m² Fläche, gedrosselt; Bindung 12 Jahre | Fortbestand unklar Richtlinie 1.6.2023 |
| Riegelsberg Gemeinde / Stadtwerke | 20 € je m² abgekoppelter Fläche; Eigenleistung bis 300 € | 3 m³ je 100 m², gedrosselt auf 1,5 l/s; 12 Jahre Betrieb | Fortbestand unklar Richtlinie 22.3.2022 |
| Saarbrücken (ZKE) Gemeinde / Stadtwerke | 40 € je m² abgekoppelter Fläche, max. tatsächliche Kosten | Retentionsvolumen min. 3 m³ je 100 m²; Fläche min. 10 m²; Anschluss an Mischwasserkanal; nicht vor Bewilligung begonnen; keine Doppelförderung; 12 Jahre Unterhaltung; Eigenleistung 15 €/h | läuft Richtlinie 1.1.2026 |
| St. Ingbert Gemeinde / Stadtwerke | 40 € je m² abgekoppelter Fläche, max. 8.000 € (Regenwasserrückhaltung/Retentionszisterne) | Rückhaltevolumen min. 3 m³ je 100 m² abgekoppelter Fläche; gedrosselte Einleitung in Mischwasserkanal; nur Rückhaltevolumen gefördert; nicht bei Neubau/Baulückenschluss | läuft Richtlinie 30.9.2025 |
„Fortbestand unklar“ heißt: Die Richtlinie ist älter, nennt kein Enddatum oder wir kennen sie nur aus einer Sekundärquelle. Ruf vor der Bestellung beim Träger an.
Was in Saarland sonst gilt
Genehmigung: Verfahrensfrei sind Behälter bis 50 m³ und 3 m Höhe (§ 61 Abs. 1 Nr. 6 c LBO). Eine Hauszisterne liegt meist weit darunter. Regel im Detail
Überlauf versickern: Eine landesweite Freistellung haben wir für Saarland nicht gefunden. Frag bei der unteren Wasserbehörde nach, ob du für Mulde oder Rigole eine Erlaubnis brauchst.
Nutzung im Haus: Eine Anlage für WC oder Waschmaschine musst du vier Wochen vor Baubeginn dem Gesundheitsamt anzeigen (§ 12 TrinkwV). Was dazugehört