Zisternen-Zenzi

Zisterne in Saarland: Genehmigung und Pflichten

In Saarland sind Behälter bis 50 m³ und 3 m Höhe verfahrensfrei. Eine Zisterne für Haus und Garten braucht damit in aller Regel keinen Bauantrag.

Die Regel

§ 61 Abs. 1 Nr. 6 c LBO: ortsfeste Behälter sonstiger Art bis zu 50 m³ Brutto-Rauminhalt und bis zu 3 m Höhe.

Quelle: Landesbauordnung (Saarland). Fassungsdatum auf der Quelle nicht angegeben. Geprüft am 7.11.2026.

Überlauf und Versickerung

Eine landesweite Verordnung, die das Versickern von Dachwasser erlaubnisfrei stellt, haben wir für Saarland nicht gefunden. Grundsätzlich braucht Versickern eine wasserrechtliche Erlaubnis (§§ 8, 9 WHG). Frag bei der unteren Wasserbehörde deines Kreises oder deiner Stadt nach.

Geht der Überlauf in den Kanal, entscheidet die Entwässerungssatzung deiner Gemeinde. Überlauf richtig planen

Nutzung im Haus

Für WC und Waschmaschine gilt bundesweit die Trinkwasserverordnung: Anzeige beim Gesundheitsamt vier Wochen vor Baubeginn (§ 12), keine Verbindung zur Trinkwasserleitung, Kennzeichnung der Leitungen (§ 13). Mehr dazu

Check für Saarland

Wo liegt das Grundstück?
Form und Außenmaße

Womit wird geheizt?
Wohin läuft der Überlauf?

Ersteinschätzung, keine Rechtsberatung. Auch ohne Bauantrag gelten der Bebauungsplan, örtliche Satzungen (z. B. Gestaltungs- oder Baumschutzsatzung), das Nachbarrecht deines Landes und der Brandschutz. Verbindlich entscheidet die Bauaufsichtsbehörde. Im Zweifel dort vorher anfragen, das kostet meist nichts.

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