Zisterne: Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
Für Mecklenburg-Vorpommern kennen wir derzeit kein laufendes Zisternenprogramm. Frag bei deiner Gemeinde, den Stadtwerken und dem Abwasserbetrieb nach, und schau, ob deine Stadt die Zisterne bei der Niederschlagsgebühr anrechnet.
Was in Mecklenburg-Vorpommern sonst gilt
Genehmigung: Verfahrensfrei sind Behälter bis 50 m³ und 3 m Höhe (§ 61 Abs. 1 Nr. 6 c LBauO M-V). Eine Hauszisterne liegt meist weit darunter. Regel im Detail
Überlauf versickern: Eine landesweite Freistellung haben wir für Mecklenburg-Vorpommern nicht gefunden. Frag bei der unteren Wasserbehörde nach, ob du für Mulde oder Rigole eine Erlaubnis brauchst.
Nutzung im Haus: Eine Anlage für WC oder Waschmaschine musst du vier Wochen vor Baubeginn dem Gesundheitsamt anzeigen (§ 12 TrinkwV). Was dazugehört